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   BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63   

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https://dejure.org/1965,1122
BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63 (https://dejure.org/1965,1122)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1965 - Ib ZR 81/63 (https://dejure.org/1965,1122)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - Ib ZR 81/63 (https://dejure.org/1965,1122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Annahme des Vorliegens eines Scheinentgelts - Rechtmäßigkeit eines Einführungsangebots für den Abschluss einer Mitgliedschaft in einem Schallplattenklub - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 36
  • GRUR 1966, 214
  • DB 1965, 1737
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63
    Auch der von der Revision hervorgehobene Gesichtspunkt, daß unter Umständen eine Übersteigerung der Werbung wettbewerblich unlauter sein kann, insbesondere wenn dadurch schwächere Wettbewerber infolge einer Übersättigung der Verbraucherschaft vom Wettbewerb überhaupt ausgeschlossen werden (BGHZ 23, 365, 370 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa), vermag nicht zu einer Aufhebung des Berufungsurteils zu führen.
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63
    Das wird von der Revision außer acht gelassen, die unter Hinweis auf BGHZ 34, 264, 268 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] (Einpfennig-Süßwaren) die Ansicht vertritt, daß in jedem Falle schon dann ein Scheinentgelt vorliege, wenn an den Endverbraucher zu einem erheblich unter dem üblichen Endverbraucherpreis liegenden Entgelt geliefert werde, das sich in Höhe des Einstandspreises oder darunter bewege.
  • BGH, 07.12.1962 - I ZR 68/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63
    Die Zugabe dient dazu, auf den Kunden einen Anreiz dahin aus zu üben, sich für die Ware oder Leistung zu entscheiden, neben der die Zugabe angekündigt, angeboten oder gewährt wird (BGH GRUR 1963, 322, 324 - Mal- und Zeichenschule).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63
    Die Revision meint unter Hinweis auf BGH GRUR 1962, 36 (-Sonderangebot), es komme demnach darauf an, ob die von dem Sonderangebot erfaßten und damit aus dem allgemeinen Angebot herausgehobenen Artikel, gemessen an dem Umfang der gesamten zum Verkauf gestellten Sortimente und dem gesamten Umsatz des Unternehmens, als "einzelne" Waren angesprochen werden können.
  • BGH, 08.01.1960 - I ZR 7/59

    Schleuderpreise

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63
    Es ist anerkannt, daß eine Preisgestaltung unter Selbstkosten ohne Hinzutreten besonderer, die Sittenwidrigkeit begründender Umstände nicht unlauter ist (BGH GRUR 1960, 331, 334 - Schleuderpreise).
  • OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    a) Ob ein Entgelt "geringfügig" i. S. des § 1 Abs. 1 S. 2 ZugabeVO ist, muß durch einen Vergleich des Preises der Nebenware bzw. -leistung mit ihrem Verkaufswert bzw. Marktpreis festgestellt werden (BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot; Handbuch des Wettbewerbsrechts/Klosterfelde § 50 Rdn. 18; aA von Gamm aaO Kap. 59 Rdn. 28).

    b) "Offenbar zum Schein verlangt" ist ein Entgelt, wenn es dem Anbieter nicht um die Erlangung eines mindestens annähernd kostendeckenden Entgelts, sondern um die Verschleierung der Unentgeltlichkeit der Zuwendung geht (vgl. BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot).

    Andere Gesichtspunkte zur wirtschaftlichen Rechtfertigung des niedrigen Zinssatzes außer der Förderung des Absatzes der Hauptware sind nicht erkennbar (vgl. dazu BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot).

  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht es im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung dem Unternehmer grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen (BGH MuW 1955, 118, 122 - Händlerrabatt; BGHZ 28, 54, 60 Direktverkäufe des Großhandels; BGH GRUR 1960, 331, 334 - Schleuderpreise; BGH GRUR 1966, 214, 217 - Einführungsangebot).
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80

    Senioren-Paß

    Die Annahme des Berufungsgerichts, für den Begriff der versteckten Zugabe in Form einer Leistung gegen ein nur zum Schein verlangtes Entgelt (vgl. BGH GRUR 1966, 214, 216 = WRP 1965, 438 - Einführungsangebot -) komme es nicht auf den Eindruck im Verkehr, sondern auf die reale Kalkulation des Anbieters an, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1962, 415, 416 = WRP 1962, 200 - Glockenpackung I -); und hinsichtlich der tatrichterlichen Feststellung, der geringe Preis entspreche deshalb einer vernünftigen kaufmännischen Kalkulation, weil die Beklagte einen vorteilhaften Einkaufspreis an ihre Abnehmer weitergebe, hat die Revision selbst keinen Rechtsverstoß aufgezeigt.
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83

    Gegenüberstellung eines "Einführungspreises" und eines "späteren Preises"

    Der Streitfall weist die Besonderheit auf, daß die Beklagte nicht nur mit einer als Einführungspreis bezeichneten bezifferten Preisangabe wirbt, was wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH GRUR 1966, 214 - Einführungsangebot), sondern daß sie dem bezifferten Einführungspreis einen ebenfalls bezifferten höheren späteren Preis gegenüberstellt, ohne einen bestimmten Zeitpunkt für das Inkrafttreten des höheren späteren Preises anzugeben.
  • OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 27/00

    Zulässigkeit eines Bonus-Punkte-Systems eines Stromanbieters

    (aaa) Geringfügig ist das Entgelt, wenn es erheblich unter dem Marktwert der Zuwendung liegt (BGH GRUR 1966, 214 - Einführungsangebot, GRUR 1978, 574 - Automatentruhe).
  • BGH, 28.04.1978 - I ZR 157/76

    Unlauterer Wettbewerb durch unsachliche Beeinflussung der Käufer - Anlocken und

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob, wie das Berufungsgericht ausführt, § 1 der AO lediglich auf Fälle anwendbar ist, in denen die Werbemaßnahme der Beschleunigung des Umsatzes gerade derjenigen Waren dient, auf die sich die Ankündigung bezieht und für die der Eindruck besonderer Kaufvorteile hervorgerufen wird (vgl. BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot; a.A. Baumbach/Hefermehl, UWG 11. Aufl. § 9 a Anm. 12; Seydel, GRUR 1966, 218; Borck, WRP 1969, 11).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75

    Anforderungen und Einordnung kopflastiger Vorspannangebote - Verstoß gegen das

    Diese Prüfung kann auch im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden, weil es insoweit an tatsächlichen Feststellungen darüber fehlt, ob der Buchpreis von 8, 05 DM, wie die Beklagte behauptet, der Kläger aber bestreitet, den Einstandspreis deckt (vgl. BGHZ 34, 264, 268 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot; GRUR 1967, 530 - Fahrschule).
  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach

    Der erkennende Senat hat diese Frage in seiner von der Revision zitierten Entscheidung (GRUR 1966, 214, 217 II am Ende - Einführungsangebot) offengelassen.
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75

    Einordnung von Verpackungsmaterial als handelsübliches Zubehör -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das jedenfalls zu verneinen, wenn beide Waren dabei wertgerecht kalkuliert sind (BGH a.a.O. S. 418 li. Sp.), wobei jedenfalls der Verkehrswert (BGH a.a.O. S, 416), aber auch der Einstandspreis nebst einem angemessenen Aufschlag (BGHZ 34, 264, 268 - Einpfennig-Süßwaren), unter besonderen Umständen aber auch ein darunter liegender Preis die Annahme eines Scheinentgelts ausschließt (vgl. BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungspreis).
  • LG Hamburg, 18.11.2008 - 407 O 80/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Telefon- und Internet-Tarif;

    Dieses gebietet es, bei Einführungsangeboten, die mit einer Preisersparnis einhergehen und ihrer Natur nach zeitlich begrenzt sind, anzugeben, wie lange ein solches Angebot gilt (BGH GRUR 1966, 214 - Einführungsangebot; 1985, 929).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 10/75

    Unlauterer Wettbewerb hinsichtlich des Anbietens von Opalglas-Schalen im

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